Info

Wenn Sie nicht auf eine Rückerstattung angewiesen sind oder privat- bzw. privat zusatzversichert sind, können sie direkt Termine vereinbaren ohne Vorbereitungen für die gesetzliche Krankenkasse zu treffen. Eine Empfehlung wird in dem Fall nicht benötigt.

Die Erstattung osteopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenversicherer ist unterschiedlich geregelt. Sowohl Voraussetzungen als auch die Erstattungshöhe sollten vorher bei der jeweiligen Kasse erfragt werden. Einige Versicherer fordern, dass vor der osteopathischen Behandlung eine Empfehlung vom Arzt ausgestellt werden muss (egal ob Zahnarzt, Gynäkologe, Allgemeinmediziner etc.). Anderen Versicherern reicht es, dass der ausführende Osteopath eine Heilerlaubnis nach Heilpraktikergesetz besitzt (Stand Dezember 2018).

Ärzte haben durch die Empfehlung keine Unkosten oder Budgetverluste, eine Verweigerung der Empfehlung würde aus eigenen Interessen entstehen. In solch einem Fall überlegen Sie gut, ob an der Stelle Ihr Wohl im Mittelpunkt steht.

Im unten aufgeführten Link gibt es unverbindliche Informationen der einzelnen GKV und dem Prozedere. Verbindliche Informationen bekommen sie direkt bei Ihrem Versicherer, die Beratung gehört zum Service der GKV. 

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Mein Berufsstand ist Heilpraktiker, ich bin beim Verband freier Osteopathen mit über 1350 Stunden zertifiziert, meine Mitgliedsnummer ist 2061.